Oberhafen e.V. kreative Freiräume sichern – helft mit!!!

11 Jan

Der Oberhafen e. V. besteht aus kreativen Talenten mit Führungs- und Organisationserfahrung und ist bereit, eine aktive Rolle im Quartiersmanagement für den Oberhafen zu übernehmen. Der Verein hat sich zur Aufgabe gesetzt, im Oberhafen optimale Rahmenbedingungen für kreatives Arbeiten zu schaffen und möchte dazu beitragen, dass sich der Oberhafen zu einem Kreativquartier entwickeln kann. 

Mit Übernahme der Trägerschaft für die Güterhalle 3 schafft der Oberhafen e. V. in einem ersten Arbeitsschritt einen Freiraum, in dem kreative Talente ihre Ideen spielerisch entwickeln und experimentell bis zum Prototypen umsetzen können. Der Verein lädt kreative Talente ein, sich auch mit spezifischen Herausforderungen des Oberhafens, z. B. Überflutungen, auseinanderzusetzen, und innovative Lösungen zu erarbeiten.

Der Verein schafft ein flexibles Experimentierfeld und einen nachhaltigen Inkubator für kreatives Arbeiten, der die Ansiedelung eines kreativen Milieus vorbereitet. Durch die Anwesenheit von kreativen Talenten beginnt der Oberhafen, sich in ein Kreativquartier zu transformieren. Durch die Beschränkung der Verweildauer einzelner Projekte auf deren Experimentalphase kann die Halle in den durch die Ausschreibung vorgegeben zwei Jahren einer Vielzahl von Projekten zur Verfügung gestellt werden. Für die jeweiligen Projektinitiativen, das partizipierende Publikum und die Fachöffentlichkeit ergibt sich damit ein außerordentlich hoher Output.

Die Arbeit der kreativen Talente in der Güterhalle 3 und die Arbeit des Oberhafen e. V. wird wissenschaftlich begleitet und systematisch ausgewertet, um Grundlagen und Methoden für die Entwicklung von Kreativräumen zu finden, die nicht nur für die Entwicklung des Oberhafens, sondern auch für weitere Quartiersentwicklungen genutzt werden können.

 Wenn Du uns unterstützen möchtest: info@oberhafen-ev.de

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Relaunch blog

13 Mai

Totgesagte leben ja bekanntlich länger. Das scheint auch bei diesem blog der Fall zu sein!?

Eigentlich war er nur begleitend für die Arbeit „Regulate Gentrification“ gedacht, aufgrund der recht hohen Frequenz wird es aber weitergehen. Der neue blog wird auf transformation-stadt.de laufen. Der Inhalt dieses blogs wird dann neu geordnet und in neue Kategoriepunkte abgelegt. Wahrscheinlich: Gentrifizierung, Kreatives und Philosophisches.

Dies ist noch nicht klar und wird sich wohl erst bei der Neuordnung ergeben. Auf jeden Fall soll es eine übersichtlichere Zuordnung geben. Inwieweit dies das Design bestimmt bleibt auch noch offen. Fakt ist aber: bunt und doll:-)

Das erste neue Thema des Relaunches wird ein Konzept für eine Transformationsstrategie im Oberhafen Hamburg sein.

Der Relaunch ist für Juni geplant Wegen Zeitmangel auf unbestimmt verschoben. Solltest du Fragen zu einem Thema haben, was hier angerissen wurde, dann maile mir einfach: elektronsiche Post schicken

SKATEPLATEAU urban Recreation

16 Nov

SKATEPLATEAU Landungsbrücken Hamburg

Die große Dachfläche der Hamburger U-Bahnstation Landungsbrücken ist als städtischer Raum bisher relativ ungenutzt. Sie dient aufgrund ihrer großartigen Aussicht von der Hafencity, bis über den Hafen hinüber die Elbe hinauf, den meisten Touristen als Punkt für Erinnerungsfotos. Von den Hamburgern ist die Fläche am Fuße des Hamburger Weinberges (ja es gibt einen „Weinberg“ in der Hansestadt;-) relativ ungenutzt. Der Grund hierfür liegt für die meisten Hamburger in der fehlenden Gestaltung des Ortes. Es sind kaum Möglichkeiten auf der Betonfläche vorhanden, die zum Verweilen einladen. Die Menschen ziehen daher die Strände oder beispielsweise Parkfiction für einen Aufenthalt vor.

VIDEO zur Aussicht…

Der Ort stellt im Prinzip eine freie Form dar, der sehr großes Potenzial durch seine Lage besitzt und im Sinne einer adäquaten Nutzung brach liegt.

Richie Löffler, Gründer von Mantis, Trap und begeisterter Skater, erkannte das Potenzial schon früh. Da in Hamburg immer mehr urbane Räume gegen die Aneignung der Subkultur Skater „gesichert“ werden, nimmt die Anzahl ihrer Räume stetig ab. Man muss dazu sagen, dass die Stadt Hamburg in Zusammenarbeit mit privaten Sponsoren  in den letzten Jahren einige neue Skateanlagen errichtet hat. Das Problem ist aber, dass diese oft an dezentralen Orten liegen und sich nicht immer mit der Intention eines Skaters verbinden lassen. Der Grund für viele, die diesen Sport betreiben, liegt oftmals im neuen  Erfahren und Erleben der Stadt, ihrer Architektur und dem menschlichen Körper.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass es nach wie vor Konflikte zwischen der Stadt und den Skatern in zentralen urbanen Räumen gibt. Dennoch ist die städtische Auseinandersetzung mit dem Thema in der Richtung allgemein als positiv bewertbar.

Die Problemlösung für diese Konflikte können neue Konzeptansätze wie das SKATEPLATEAU sein. Der Entwurf für das Plateau wird einen städtischen Raum mit öffentlicher Aufenthaltsqualität mit baulichen Elementen des Skatens miteinander verbinden. So kann das Ziel erreicht werden, mehrerer Nutzergruppen mit heterogenen  Ansprüchen an Raum, gerecht zu werden. Die baulichen Ausprägungen sind flexibel in ihrer Nutzung. Die Elemente sind nicht klar einer Nutzergruppe zuzuordnen, sondern sind in der Form optisch frei.

Nach vielen Jahren der Gespräche mit Politik, Sponsoren und Workshops hat das Projekt nun konkrete Züge angenommen und wird voraussichtlich nächstes Jahr in die Realisierung gehen.

Aufgrund meiner Mitarbeit, werde ich in diesem blog  immer wieder über den Stand und Neuigkeiten berichten. Es würde uns freuen, wenn ihr als Leser, dieses Projekt in der virtuell vernetzten Welt weiter streut und uns somit supportet.

Alle Infos auf www.skateplateau.de

Supoortet das SKATEPLATEAU mit eurer kostenlosen Mitgliedschaft im e.V.

SKATEPLATEAU auf facebook

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Soziale Erhaltungsverordnung für St. Georg wird geprüft

23 Jun

Wie im Karolinenviertel steigen die Mieten in St. Georg aufgrund von Modernisierungen erheblich an. Die Mietbestände werden zudem in Eigentum umgewandelt. Was das für negative soziale Auswirkungen  in einem Quartier haben kann, habe ich bereits näher in der Kategorie Aufwertungsprozess beschrieben.

Im Zuge des Prüfungsverfahrens zur sozialen Erhaltungsverordnung tritt automatisch die Umwandlungsverordnung in Kraft. Dies bedeutet, dass das Bezirksamt Hamburg Mitte, Anträge auf Sanierungen, Modernisierungen, Nutzungsänderungen sowie Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen auf der Grundlage der Umwandlungsverordnung bereits auf ein Jahr zurückstellen kann. Grundlage hierfür, ist aber die Einschätzung, dass die abgelehnte Maßnahme eine negative soziale Entwicklung für das Quartier nach sich ziehen würde. Es geht also um eine Art „Schutz“ der heterogenen sozialen Bestandsstrukturen.

Der Hamburger Senat hat deshalb am 22.Juni 2010 beschlossen, eine Untersuchung als Grundlage für den Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung in St.Georg durchzuführen. Das genaue Verfahren ist bundesrechtlich geregelt. Eine Beschreibung zum Ablauf findest du hier: Ablauf Verfahren soziale Erhaltungsverordnung

Die BSU, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt prüft nun, ob St. georg überhaupt „schützenswert“ ist. Hierzu werden in den nächsten Monaten die Haushalte und Bewohner wissenschaftlich befragt. Das Ergebnis wird ein  Gutachten sein, welches wie in St. Paulil, eine Art Handlungsempfehlung darstellt. Es wird die Gefahr einer Verdrängung sozialer Gruppen untersucht und dargestellt.

Für St. Pauli und die Sternschanze ist diese Untersuchung bereits geschehen und es gibt klare Aussagen in dem Gutachten zu einem Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung in diesen Stadtteilen. Der Senat muss hierüber aber noch entscheiden.

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„Preußisch Gangstar“ Filmvortrag im Alabama Kampnagel

22 Jun

Preußisch Gangstar, als ich den Titel hörte war ich schon begeistert!

Am Donnerstag den 24.Juni wird „Preußisch Gangster“ im Alabama auf Kampnagel gezeigt. Los geht es um 15h und der Eintritt ist FREI!!!

Ben Pohl ( Kamera) und Bartosz Werner (Regie) werden vor Ort sein und sich zu dem Entstehungsprozeß des Films äußern.

Worum gehts in dem Dokumentar-Speilfim „Preußisch Gangster“?

Drei Junge Akteure träumen wie viele andere Jugendliche von dem Durchbruch als Rapper, Clubbestitzer oder Stuntman. Hierbei werden sie in ihrem Alltag zwischen Schule, Clubs und Arbeitsamt im Brandenburgischen Buckow begleitet. Man kann sagen, dass es hier Parallelen zwischen vielen anderen Deutschen Jugendlichen mit ähnlichen Wünschen gibt. Immer wieder gibt es Dokumentationen über Jugendliche in Deutschland die in der HipHopSzene berühmt werden wollen. Sie eifern den wenigen, die es tatsächlich geschafft haben nach. Der Film hat etliche Nachwuchspreise erhalten und lässt somit einiges erwarten;-)

!KOSTENLOS!

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grafischer Nachtrag zum Artikel: Mechanik der Macht

19 Jun

Aus der Begriffsarbeit zum Thema „Kontrolle“ wurde damals mit Kai Dietrich eine Infografik erstellt. Diese Grafik verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Macht, Körper und Kontrollgesellschaft. Uns hat sie sehr geholfen um das Themengeflecht der Selbstdisziplinierung besser zu verstehen. Das Ganze basiert auf den Texten von Foucault: Überwachen und Strafen.

Kontrolle und Gesellschafthier gehts zu dem Artikel über Macht und Kontrolle

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Ruhe vor dem Sturm?!

14 Jun

Moin liebe Leser,

aufgrund der vielen Arbeit läuft dieser Blog ersteinmal auf Halbmast.

Ab Spätsommer wird RegulateGentrification in meinen neuen Blog zum Thema Stadt integriert. Wie das Projekt genua heißen wird, wird aber noch nicht verraten. Wer die bereits gebuchte Domain findet, bekommt einen Kasten Astra;-)

RegulateGentrification wird dann eine eigene Ecke als ein Thema des Urbanen bekommen. Wichtigster Unterschied wird sein, dass der neue blog breiter in der Theamtik der Stadt aufgestellt sein wird. Ob und wie man Prozesse der Gentrifizierung steuern kann und sollte, soll dann in einem kleinen Expertenforum diskutabel sein. Ich bin gespannt wo es dann hingeht.

Also seid gespannt. Bis bald.

Secret Wars – Hamburg vs. Amsterdam

10 Mai

Uuuuund weiter gehts! Nachdem die Londoner im März platt gemacht wurden, gehts nun Amsterdam an den Kragen! Mit farbgetränkten Filz in Plastikröhrchen werden die Hamburger Jungs weiße Wände in großartige Landschaften, Characters o what ever verwandeln. Im Anschluß können dann alle die Fetzen fliegen lassen und es wird gemeinsam gefeiert. Hoffen wir mal, dass dies mal mehr Leute reinpassen und jeder etwas sieht. Aber im Waagenbau wird das schon;-)

Also hin und Support für unsere Heimat – hanseatisch sympatisch: Farben + Musik!

Wann + wo:

Donnerstag den 13. Mai. 2010. Start um 20h (lieber früher hin;-))

Im Waagenbau, Max – Brauer – Allee 204, HH-Zoo

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Die Handlungsempfehlung für das Instrumentarium Regulate Gentrification

22 Apr

Hier kommen Sie zur Handlungsempfehlung für das Instrumentarium Regulate Gentrification:

Handlungsempfehlung

Vernissage „Romantische Maschinen“ Installationen und Objekte

22 Apr

Für heute möchte ich mal eine Freundin auf diesem Weg supporten:

Die Ausstellung „Romantische Maschinen“ der HAW im Gängeviertel wird die Maschine mal anders zeigen: als romantisch!

Installationen, Projektionen und Lichtobjekte werden mit dem Betrachter interagieren. Durch die gewählten Materialien und die Technik soll so eine romantische Symbiose entstehen.

Startdatum: 22.04
Startzeit: 19:00
Endzeit: 22:00
Ort: Kutscherhäuser

Caffamacherreihe/ Ecke Valentinskamp im Hof

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Grafik der prozessualen Metaebenen

21 Apr

Die folgende Grafik zeigt die Ebenen auf denen die untersuchten Prozesse wirken und auf denen zum Teil eingegriffen werden muss um eine Steurung eines Stadtprozesses durchzuführen. Sie ist eine Art Grundgerüst und Orientierung und zeigt wo nun und wie eingegriffen werden sollte.

hier gibts die Grafik „Metaebenen“ in voller Auflösung

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Instrumentenauswahl

20 Apr

Instrumente

Auswahl der Instrumente zur strategischen Steuerung städtischer Prozesse

Die bisherigen Erkenntnisse geben bereits eine Richtung in der Auswahl der Instrumente vor.  Durch die Ansiedlung und somit Bündelung Kreativer an einem bestimmten Ort, kommt es zu einem heterogenen und bunten Quartier. Die durch die damit einhergehenden Aufwertungsprozesse lösen auch soziale Folgen für die  betroffene Bevölkerung aus. Dies betrifft somit nicht nur die Kreativen, die letztlich die Aufwertung ungewollt auslösen, sondern auch die „normalen“ Bevölkerungsstrukturen im betroffenen Quartier. Wenn wir von einer Aufwertung sprechen, betrifft dies in erster Linie die bauliche Ebene. Das Quartier wird infrastrukturell aufgewertet, die öffentlichen Anlagen werden erneuert oder neugebaut, Mietwohnungen werden Luxussaniert oder in Eigentumswohnungen umgewandelt. Mit der baulichen und strukturellen Veränderung eines Quartiers kommt es auch zu den beschriebenen negativen sozialen Auswirkungen. Sie gehen einher mit den Aufwertungsprozessen, wenn nicht reglementiert wird.

Es ist also nötig Instrumentarien zu wählen, die zum Einen auf baulicher Ebene wirksam werden und somit sich auch auf sozialer Ebene auswirken können. Hierbei geht es darum die negativen Auswirkungen städtischer Prozesse im Vorfeld zu identifizieren und zu benennen. Für das Karolinenviertel lassen sich die wichtigsten negativen Auswirkungen wie folgt zusammen fassen:

  • Einsetzende Veränderung der Milieustrukturen
  • durch Auslaufen der Mietbindungen und Mieterhöhungen
  • Eigentumswohnungen sind teurer als im Hamburger Schnitt
  • Wohndauer der Bewohner sehr kurz
  • Wohnraumangebot nimmt ab, besonders bei günstigem Wohnraum

Dies sind die Auswirkungen, die bereits jetzt im laufenden Sanierungsverfahren zu beobachten sind. Wie sich die städtischen Prozesse verhalten, wenn die Sanierung 2012 ausläuft, nicht reglementiert wird, liegt in einem Bereich der Prognose. Dennoch lässt sich anhand von Erfahrungswerten, ökonomischen Marktregularien und wissenschaftlichen Untersuchungen folgende zu erwartende Prozesse prognostizieren:

  • Auslaufen aller Mietbindungen bis 2019, führt zu weiteren Mieterhöhungen
  • Zunahme der Luxusmodernisierungen
  • Starke Zunahme der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen
  • Langsamer Austausch der Bevölkerung und Verdrängung angestammter Gruppen
  • allgemeine Mieterhöhungen

Dies sind zusammengefasst die Auswirkungen der bisher beobachteten und zu erwartenden Auswirkungen. Die einzelnen Prozesse laufen dynamisch ab und sind unterschiedlich weit vorangeschritten. Die auszuwählenden Instrumentarien müssen also auf diese Prozesse Einfluss nehmen können. Sie sollten die Aufwertungsprozesse:

  • verlangsamen
  • stoppen
  • oder umkehren können

Um diese Entwicklungen zu steuern, muss ein Mix aus Steuerungsinstrumenten auf baulicher sowie sozialer Ebene zum Einsatz kommen. Im Mix ist es so möglich eine auf verschiedene Säulen verteilte nachhaltige Steuerung der Prozesse zu ermöglichen. Ein alleiniger Einsatz von nur einem Instrument zum Beispiel auf baulicher Ebene kann nicht so nachhaltig und stabil sein wie ein Instrumentarienmix sein.

Es sind unterschiedliche sich selbst überlagernde Prozesse, die sich zum Teil gegenseitig bedingen und in einer Wechselwirkung stehen. So wäre es falsch sich nur auf ein Instrumentarium zu stützen, welches maximal eine Prozessebene abdeckt und sichern kann. Durch den prozessualen Verlauf, würde der positive Effekt dieser einen Maßnahme schnell versiegen. Es ist daher wichtig, mehrere Säulen der Prozesse zu steuern um einen nachhaltigern Erfolg zu sichern und somit den Großteil der negativen Aspekte dieser städtischen Prozesse zu verhindern.

Bisher haben wir zwei hauptsächliche Felder ausmachen können auf denen sich die Prozesse auswirken und auf denen sie stattfinden. Als die sogenannten prozessualen Metaebenen kann man die Ebene der Immobilien- Wohnungswirtschaft sowie die sozio-kulturelle Ebene benennen.

Auf der Seite der marktwirtschaftlich gesteuerten Immobilien- und Wohnungswirtschaft spielen sich die Veränderungen hauptsächlich in physischer Form, also zumeist baulicher Form ab. Dies könnte sich in Luxusmodernisierungen, Neubau, etc. auswirken. Hier drunter fallen aber auch nicht physische Veränderungen wie Mieterhöhungen, Umwandlungen des Wohnungsstatus, auslaufen der Bindungen, etc.

Durch die Änderungen auf diesen Ebenen kommt es auf sozio-kultureller Ebene zu starken Verschiebungen. Aufgrund von steigenden Preisen kommt es zu einem langsam Bevölkerungsaustausch der vorherrschenden Bevölkerung da sie sich die steigenden Mieten in der Regel nicht leisten werden können. Dies hat Starke Folgen für die soziale Struktur des Quartiers. Das Milieu verändert sich und somit auch das, was es eigentlich ausmacht.

Zusammenfassend benötigt man also Instrumentarien die auf den Ebenen:

  • Immobilien- und Wohnungswirtschaft
  • Soziokultur

wirksam werden können und das Potenzial für eine nachhaltige Steuerung besitzen.

Um diese Instrumentarien vergleichbar zu machen, ist es wichtig, diese zu operationalisieren indem man ihnen vergleichbare Parameter zugrunde legt.

Eine vergleichbare Untersuchungsstruktur könnte sein:

Einordnung in die Metabenen:

  • Immobilien- und Wohnungswirtschaft
  • Soziokultur
  1. Vorstellung des Instruments
    1. Begriffsdefinition
    2. Ziel  des Instrumentariums
    3. Zielgruppen
      1. Beteiligte Akteure/Protagonisten
      2. Kapitalbedarf und Förderungsmöglichkeiten
        1. Nach EU, Bundes- oder Landesmitteln
        2. Zielintegrierung
          1. Ziel im Rahmen von „regulate Gentrification“
          2. Flexibilität, Potenzial der Anwendungsmöglichkeiten in anderen Städten/Quartieren
          3. Zusammenfassung

Ausgewählte und zu integrierende Instrumente

Nachfolgend werden die anhand der vorgestellt Kriterien ausgesuchten Instrumente vorgestellt. In erster Linie geht es hier um eine Abschätzung des Potenzials. Die Auswahl wird sich nach den beiden Metaebenen ordnen.

Ausgewählte Instrumente:

Auf Ebene der Immobilien- und Wohnungswirtschaft:

  • Wohnungsbaugesellschaften (Mietgenossenschaften)
  • Baugemeinschaften -Wohnprojekte

Auf soziokultureller Ebene:

  • Soziale Erhaltensverordnung (hier für St. Pauli)

Als erstes werden Instrumente aus der Metaebene Immobilen- und Wohnungswirtschaft vorgestellt.

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Immobilien- und Wohnungswirtschaft

19 Apr

Immobilien- und Wohnungswirtschaft

Marktwirtschaftliche Grundlage für Wohnungsbaugenossenschaften

In erster Linie spielt hier der Wohnungsmarkt eine entscheidende Rolle. Der Wohnungsmarkt in Deutschland gliedert sich in viele heterogene Teilmärkte. Ihre Entwicklung wird durch konjunkturzyklische, angebotsinduzierte und nachfrage-induzierte Einflußfaktoren beeinflusst. Den Wohnungsmarkt kann man als eine Gesamtheit verschiedener Teilmärkte betrachten. Er ist somit ein sehr heterogener Markt. Hier liegt auch die Schwierigkeit die passenden Instrumentarien zu finden. Die Immobilität starke Heterogentität des Gutes „Wohnung“ sorgen dafür, dass der Markt unterschiedlichste Strukturen zwischen Land, Region, Stadt und Quartier aufweist. Die so existierenden Einzelmärkte machen einen Vergleich nach beispielsweise sozial-ökonomischen, technischen und räumlichen Kriterien relativ schwer. Hier kommt hinzu, dass die Grenzen der Märkte fließend sind und sich nicht klar identifizieren lassen.[1]

Wohnungsbaugenossenschaften

Vorstellung des Instruments

„Die ursprüngliche Ziel einer Genossenschaft besteht darin, dass sich eine Summe von Individuen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit gemeinsam einer Aufgabe widmet , für die ein Einzelner dieser Gruppe zu schwach ist und die allen Mitgliedern nutzen bringt.“[2]

Wohnungsbaugenossenschaften stellen eine besondere Form der Wohnraumversorgung dar. Die Motivation hinter den  Begriffen „Wohnungsbau- oder Wohnungsgenossenschaft und Mietgenossenschaft ist die gleiche: „die Versorgung mit günstigen Wohnraum“. In dieser Arbeit werde ich überwiegend den Begriff der Wohnungsgenossenschaft verwenden.

Normalerweise regelt der Markt die Wohnraumversorgung für die Bevölkerung. Entstanden ist das genossenschaftliche Model bereits im 19. Jahrhundert um die Wohnungsnot breiter Bevölkerungsschichten abzuwenden. Nach Eberhard Dülfer wird der aktuelle Genossenschaftsbegriff  anhand von vier Grundmerkmale definiert, die Personengruppe, die gruppenmäßige Selbsthilfe, den Organbetrieb und den Förderungsverbund.[3]

Diese allgemeinen Genossenschaftsbegriffe treffen so auch für Wohnungsbaugenossenschaften zu:

  • Die Personengruppe stellt einen Zusammenschluss von Personen dar, die in der Regel, das gleiche Interesse verfolgen. Zumeist liegt hier das Interesse darin,  die Wohnverhältnisse zu verbessern und die Wohnungsversorgung durch die  Genossenschaft zu verbessern.
  • Gruppenmäßige Selbsthilfe äußert sich durch gemeinsame Aktivitäten und gegenseitige Unterstützung der Personengruppe ihre Wohnsituation zu verbessern.
  • Die Personengruppe errichtet und bedient sich einer gemeinsamen Organisation, die für die Bereitstellung  wohnungswirtschaftlicher Leistungen zuständig ist.
  • Zwischen Organisationsbetrieb und der Personengruppe besteht eine Förderungsbeziehung, welche die Leistungsbeziehung und nicht die Kapitalbeziehung im Vordergrund inne hat.[4]

Heutzutage sind Wohnungsgenossenschaften fast ausschließlich Förderungsgenossenschaften, die sich aus den Trägern, den Eigentümern und den Leistungsabnehmern , den Kunden zusammensetzen. Die Mitglieder der Genossenschaften erwarten eine wirtschaftliche Förderung ihrer Haushalte. Nicht im direkten Sinne, sondern dadurch, dass sie Wohnraum und zunehmend andere Dienstleistungen von der Genossenschaft gegen Entgelt erhalten.[5] Deshalb sind solche Wohnungsgenossenschaften als Bezugs- oder auch als Haushaltsgenossenschaften einzustufen. In Form von Orts- und Lokalgenossenschaften sind sie meist als Primärgenossenschaft anzusehen.[6]

Ziel einer Wohnungsbaugenossenschaft

Der Hauptunternehmensgegenstand einer Wohnungsgenossenschaft ist vor allem die wohnungswirtschaftliche Leistung in Form der Versorgung der Mitglieder. Dies geschieht in Form von Neubau, Erwerb und die anschließende Übergabe der Wohneinheiten an die Mitglieder zur Dauernutzung oder zum Eigentum. Die Mitglieder der Genossenschaft erfahren so in Form von günstigen Mieten oder Kaufpreisen und unkündbaren Wohnungsrechten einen ökonomischen Vorteil. Dies stellt im Prinzip die Förderung dar, die diese Genossenschaften als Förderungsgenossenschaft klassifizieren lässt.[7]

Die Ziele einer Wohnungsbaugenossenschaft sind wie bei anderen Unternehmung individuell gestaltet. Doch die Ausrichtung stützt sich auf ein gemeinsames Zielkonstrukt des Kollektives. Es beruht somit auf einem Zielsystem einzelner Akteure. Die Bedürfnisse sind dennoch heterogen haben aber eine individuelle Vorteilsfindung inne. Dies wird auch der Grund eines Zusammenschlusses zu einer Genossenschaft sein. Die Genossenschaft geht aber nicht explizit dem Individualwunsch nach sondern versucht ihren Förderungsauftrag für die Gemeinschaft zu erfüllen. Das Förderungsziel ist somit als der genossenschaftliche Grundauftrag zu sehen. Durch die Erarbeitung eines Zielsystems für Wohnungsbaugenossenschaften entstehen ihre Aufgaben und ihre Möglichkeiten als Genossenschaft. Die wirtschaftliche Förderung ist das Hauptziel der Genossenschaften. Neben diesem Hauptziel gibt es aber auch noch weitere sozial-kulturelle Nebenziele.[8]

Hinter den kulturellen Nebenzielen stehen individuelle Bedürfnisse einzelner Mitglieder. Sie sind parallel zu dem eigentlichen Hauptziel der Wohnraumversorgung oder wohnungsnahen Dienstleistungen angeordnet. Hier sind immaterielle Güter wie psychische oder physische Sicherheit gemeint, die zur Steigerung der Lebensqualität dienen. In Kombination mit den ökonomischen Zielen kann man hier von dem sogenannten „Genossenschaftsgeist „ sprechen. Es geht um die Errichtung, Etablierung einer Gemeinschaft.[9]

Seit der Entstehung von Genossenschaften gab es zusätzliche Dienstleistungsangebote neben der reinen Wohnversorgung. Gerade vor dem Hintergrund des starken Gesellschaftswandel sind erweiterte Dienstleistungsangebote heute für die Mieter attraktiver denn je. Heute werden verstärkt von den Wohnungsbaugenossenschaften Leistungen übernommen, die früher in der Familie übernommen wurden. Mit zunehmender Singularisierung der Hauhalte, somit wachsenden Zahlen Alleinerziehender ist ein Angebot der Kinder- und Jugendbetreuung neben dem eigentlichen Ziel der Wohnraumversorgung ein wichtiger sozialer Faktor. Gleiches gilt auch für ältere Menschen, die oft auf die Hilfe andere angewiesen sind und ihr gewohntes Wohnumfeld aus sozialen und physischen Gründen nicht verlassen möchten oder können. Wohnnahe Dienstleistungen für ältere Bewohner könnten demnach die Pflege, Erledigung der Einkäufe oder Behördengänge darstellen.  So entstehen nach und Senioren WGs, die zum Teil genossenschaftlich organisiert werden.[10] Schöne Beispiele finden sich in Hannover-Kronsberg und in Celle (siehe: Gemeinsam statt einsam – Senioren WGs immer beliebter. Siehe hierzu www.zdf.de)

Zielgruppen und Akteure der Wohnungsbaugenossenschaften

§I Abs. I II  WoBauG: „Die Förderung des Wohnungsbaues hat das Ziel, den Wohnungsmangel zu beseitigen und für weite Kreise der Bevölkerung breitgestreutes Eigentum zu schaffen. Die Förderung soll eine ausreichende Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten entsprechend den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen ermöglichen und diese namentlich für diejenigen Wohnungsuchenden sicherstellen, die hierzu selbst nicht in der Lage sind. In ausreichendem Maße sind solche Wohnungen zu fördern, die die Entfaltung eines gesunden Familienlebens, namentlich für kinderreiche Familien, gewährleisten. Die Förderung des Wohnungsbaues soll überwiegend der Bildung von Einzeleigentum (Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen) dienen. Zur Schaffung von Einzeleigentum sollen Sparwille und Bereitschaft zur Selbsthilfe angeregt werden.“[11]

Die Hauptzielgruppe für ein genossenschaftliches Instrumentarium sind in erster Linie also einkommensschwache Haushalte, die sich aufgrund ihrer ökonomischen Lage am freien Markt nur schwer Wohnraum erwerben können.

Oftmals stellen junge Familien diese Zielgruppe dar. Aber auch ältere Menschen, Alleinerziehende und Migrantenfamilien sehen sich oftmals dem Problem gegenüber, günstigen Wohnraum am freien Markt zu erhalten. Dies trifft insbesondere bei Wohneigentum zu. Die Genossenschaft muss bei der Identifizierung ihrer Zielgruppe offen und flexibel bleiben um auf die sich rasch ändernden sozialen und ökonomischen Strukturen der Bevölkerung als Unternehmung reagieren zu können und tragfähige zeitgemäße Konzepte bieten zu können. Gerade unter dem Aspekt der „Überalterung“ Deutschlands, dem Demografischen Wandel, sehen sich Genossenschaften in einer barrierefreien Versorgung ihrer Mitglieder. Der gesellschaftliche Strukturwandel und somit der Strukturwandel hält an. Die Zahl der Alleinlebenden und der Anteil der Kinder  die in nichtehelichen Lebensverhältnissen nimmt zu.[12] „Das dramatische und im Vergleich zum Durchschnitt (13 Prozent) fast doppelt so hohe Armutsniveau bei Alleinerziehenden (24 Prozent) zeigt angesichts des gewählten Datensatzes nicht nur, dass die Armutsquote bei Alleinerziehenden real wesentlich höher ist (etwa 40 Prozent gemäß der Angaben des Bundesfamilienministeriums), sondern es zeigt die dringende Notwendigkeit auf, im Bezug auf Alleinerziehende armutsbekämpfende Maßnahmen zu ergreifen.“[13]

Parallel hierzu steigt die Anzahl der Haushalte mir niedrigem Einkommen was zu einer weiteren Einkommensschere in der Bevölkerung sorgt. Besonders die Verdrängung der einkommensschwächeren Haushalte aus denn innerstädtischen Bereichen führt zu einer Polarisierung der Haushalte in marginalisierten Quartiere sowie zu einer sozialräumlichen Entmischung der Innenstädte.[14]

Neben den genannten Zielgruppen, die letztlich auch als Interessenten zu einem Akteur werden können, zählen die „Promotoren“ als die wichtigsten Akteure einer Genossenschaft.  „Als Promotoren bezeichnet man Personen oder Institutionen , die einen Innovationsprozeß innovativ und aktiv fördern.“[15] Die Promotoren können die Transaktionskosten währen der Gründungsphase stark positiv beeinflussen. Durch die Beratung und Bereitstellung von Wissen können sie nicht nur als Sachverständige dienen, sondern darüber hinaus auch die Verfahren beschleunigen indem formale Fehler vermeiden werden. Gleichzeitig können sie das Verfahren moderieren oder als Mediator bei Streitigkeiten fundieren.  Ebenfalls können sie Kapital einbringen oder für die Genossenschaft bürgen um sie somit zu finanzieren.[16]

Heutzutage sind es aber weniger Einzelpersonen die als Promoter fungieren, sondern es gibt vermehrt institutionale Promotoren. Bekannte Promoter sind heute wohnungswirtschaftliche Regionalverbände und der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V..[17]

Ein weiteres Beispiel ist die GIMA eG in München. Also genossenschaftliche Immobilienagentur ist  sie ein Zusammenschluss von 13 Wohnungsunternehmen in München und vermittelt Immobilien an Genossenschaften und Unternehmen die gemeinnützig agieren. Ziel der GIMA ist es, langfristig günstigen Wohnraum zu sichern. Siehe hierzu: www.gima-muenchen.de

Ein weiteres interessantes Beispiel ist Urbanes Wohnen e.G. in München. Siehe hierzu www.urbanes-wohnen.com.

Kapitalbedarf

Der finanzpolitische Teil einer Wohnungsbaugenossenschaft stellt den gleichen Bestandteil dar  wie bei anderen geführten Unternehmen. Es ist ein wesentlicher Baustein der Unternehmenspolitik. Neben den vier wirtschaftlichen Verrichtungsfunktionen einer Wohnungsbaugenossenschaft

  • Beschaffung
  • Produktion
  • Absatz
  • Logistik

stellt die Finanzierung die fünfte wichtige Teilfunktion dar. Diese Grundfunktionen einer Betriebswirtschaft gelten unabhängig von der Rechtsform für jeden Betrieb. Bei der Wohnungsbaugenossenschaft stellt die Wohnraumproduktion bzw. der Erwerb von Bauland oder Wohnraum den größten Teil des Kapitalbedarfs dar.[18]

Kapitalbedarf entsteht dann, wenn es eine Lücke zwischen dem Zeitpunkt der zu zahlenden Leistung und den Einzahlungen gibt. Aufgrund des Gutes „Wohnraum“ mit seinen Eigenschaften fallen hier die Zeitpunkte der Erstellung  und Veräußerung sehr stark auseinander. Anhand einer Ausgaben- und Einnahmerechnung ergibt sich hier der Kapitalbedarf für die Durchführung der Unternehmung.[19]

Der Kapitalbedarf entsteht ferner durch folgenden Determinanten: Betriebsgröße, Wertkomponenten wie Baulandpreise sowie Materialpreise, Zeitkomponente wie die Prozeßgeschwindigkeit, Satzungen, etc.[20]

Die sogenannten „setup“ Kosten stellen bei der Errichtung einer Wohnungsbaugenossenschaft einen erheblichen Anteil dar. Die Transaktionskosten zur Bereitstellung der Organisationsform wird zum größten Teil von den Gründungsmitgliedern getragen. Es sind weitere Interessiert, entweder im Bekanntenkreis oder öffentlich, zu ermitteln. Im Anschluss ist ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und festzulegen. Um eine funktionierende Struktur aufzubauen, werden Gründungsversammlungen einberufen, die einen kontrollierenden Vorstand und Aufsichtsrat  bestimmen. Um als Genossenschaft tätig zu werden bedarf es im Vorfeld einiger formaler Handlungen wie die Eintragung in das Genossenschaftsregister.[21]

Weitere nicht monetäre setup Kosten entstehen den Gründungsmitgliedern im Gründungsvorgang durch ihren Zeitaufwand. Die entstehenden Kosten durch den Bau oder Erwerb von Wohnraum oder Bauland entstehen den Gründern weitere hohe Kosten. Diese sehr hohen Kosten können auch nach vorheriger Schätzung  dazu führen, dass es gar nicht erst zu einer Genossenschaftsgründung kommt. Um so wichtiger ist es, geeignete Kapitalquellen zu finden und den Kapitalbedarf so gering wie möglich zu halten. Hierzu könnte beispielsweise der städtebauliche Vertrag nach BauGB dienen. Durch eine Beteiligung der Kommune an den Planungswertvorteil kann es zu einer schnelleren Ausweisung an Bauland kommen. Die hohen Kosten der infrastrukturellen Erschließung würden sich auf Seiten der Gemeinde verringern. Dies führt zu einem schnelleren Ausweis von Bauland, was den Planungsprozess wesentlich beschleunigen  und somit vergünstigen würde. Die Genossenschaft kann so im Gegenzug ihre individuellen Wünsche eher einbringen und rechtlich absichern. Des Weiteren hat eine Kommune ein Interesse daran, öffentliche soziale Einrichtungen wie Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen. Wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Genossenschaft geschlossen, so können an den Verkauf des Baulandes bestimmte Bedingungen geschlossen werden, so kann sich der Preis für das Bauland ebenfalls verringern. Zum Beispiel kann die Entwicklung des Baulandes einer bestimmten Zielgruppe dienen.[22]

Bauliche Nachverdichtung

Da wir uns mit dem Untersuchungsgebiet „Karolinenviertel“ in einem innerstädtischen Bereich befinden, gibt es dort keine Möglichkeit unbebautes Bauland zu erwerben. Es wäre denkbar Brachflächen im Karolinenviertel hierfür zu identifizieren und somit durch eine Nachverdichtung im Quartier neuen Wohnraum zu produzieren. So ist es möglich für die Mitglieder der Genossenschaft in gewachsenen und innenstadtnahen Gebieten Wohnraum zu offerieren.[23]

Die hier dargestellten Räume befinden sich im Eigentum der Stadt Hamburg und können somit in den Verkauf für eine Genossenschaft geführt werden. Der linke Potenzialraum stellt aktuell einen Bolzplatz dar. Im Rahmen der Baugenossenschaft kann dort versucht werden einen Ausgleich für diesen Bolzplatz in Form von Freizeit- oder Sportangeboten zu schaffen. Dadurch dass das Gebiet bereits erschlossen ist, fallen hier die Erschließungskosten auch wesentlich geringer aus als am Stadtrandgebiet. Die zweite Fläche, rechts unten in der Grafik, würde eine Nachverdichtung in einem Innenhof darstellen. Hier wäre die tatsächliche Flächeinanspruchnahem zu prüfen da hier der Hof sehr stark von allen Anwohner genutzt wird. Um negative Auswirkungen zu vermeiden, wäre hier nur eine geringe Grundfläche denkbar. Um weiteren Kapitalbedarf zu verringern sollte auch auf eine flächensparende Bauweise geachtet werden, was dem Vorhaben Freizeitflächen zu integrieren, entgegen käme. Wir können generell von einer verdichteten Bauweise sprechen, wenn in einem qualifizierten Bebauungsplan eine zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 bis 1,2 gegeben und die Grundflächenzahl 0,8 zugelassen ist. [24]

„Die verdichtete Bauweise gewährt WBG den monetären Vorteil, auf einer begrenzten Fläche relativ mehr Wohnraum zu schaffen, so dass die WBG in der Lage ist, die rein quantitative Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder vergleichsweise preisgünstig zu verbessern. Erhöht wird dieser monetäre Vorteil noch durch die Preisnachlässe für Bauland in stadtnaher Lage, die in manchen Bundesländern für flächensparende Bauweise gewährt werden. Das Förderinstrument ‘Sozialboden‘ in Rheinland-Pfalz. Zum über verbilligtes Bauland geförderten Personenkreis gehören Haushalte aus dem sozialen Wohnungsbau. Weitere Voraussetzungen ist die kosten und flächensparende Bebauung des verkaufen Grund und Bodens. Obergrenzen sind hierbei etwa DM 2.000,00 je qm Wohnfläche ohne Grundstück. Flächensparend wird bei diesem Förderinstrument als die Bebauung mit Rhein- und Doppelhäusern definiert.“[25]

Förderungsmöglichkeiten

Die Finanzierung der hohen Kosten einer Genossenschaft die durch die hohen setup-Kosten wie die Baukosten entstehen müssten eigentlich durch die Mitglieder getragen werden. Die wohnenden Mitglieder aber sind meisten eher einkommensschwache Haushalte, so dass die Finanzierung oftmals durch externe Geldgeber unterstützt werden muss. Ein großer Anteil an fördernden Mitgliedern wäre für eine Genossenschaft sicherlich von Vorteil. Zusätzlich können auch die wohnenden Mitglieder zusätzliche Mieterdarlehen aufnehmen um mehr Kapital einzubringen.  unterscheidet also in eine Innenfinanzierung und in eine Außenfinanzierung. Die Außen- bzw. Fremdfinanzierung ist im Wohnungsbau seit je her ein angewandtes Mittel um Projekte zu finanzieren. Fremdkapitalgeber können traditionell Banken darstellen die Kapital gegen Zins zur Verfügung stellen oder die Werte Grundpfandrechten wie beispielsweise Hypotheken belasten.[26]

Öffentliche Kapitalgeber können solche vorhaben durch Zinszuschüsse oder durch öffentliche Baudarlehen unterstützen. In Hamburg wurde hierfür die Wohnungsbaukreditanstalt eingerichtet.

Sie fördert monetär die Umwandlung innenstadtnaher Büroflächen zu Wohnraum. Darüber hinaus fördert sie ähnlich wie die KfW eine energiesparende Bauweise. Darüber hinaus fördert sie Baugemeinschaften mit individuellem oder genossenschaftliche Eigentum mit zinsgünstigen Baudarlehen. Generell stellt die Hamburger Wohnungsbaukreditanstalt mit ihren vielfältigen Fördermitteln in Hamburg eine adäquate Anlaufstelle für Unternehmungen dieser Art dar. Welche dies in diesem Fall konkret sein können, bleibt bei einer Konkretisierung zu prüfen.

Integration in „Regulate Gentrification“

Das eigentliche Ziel einer Wohnungsbaugenossenschaft bezahlbaren Wohnraum zu errichten entspricht dem Ziel von „Regulate Gentrification“. Für das Karolinenviertel kommt eine bauliche Nachverdichtung in Frage. Wenn es möglich ist, günstiges Bauland von der Stadt Hamburg zu erhalten, so kann mittels verschiedenster Förderungsmöglichkeiten ein genossenschaftliches Unternehmen aufgebaut werden. Hierzu stellt die Wohnungsbaukreditanstalt verschiedenste Fördermittel zur Verfügung.

Gerade unter sozialen Gesichtspunkten wäre anhand einer Wohnungsbaugenossenschaft eine breite Zielgruppe zu erreichen. Die hohe Anzahl an Baugemeinschaften und Genossenschaften in Hamburg bestätigt die gute Handlungsweise dieses Instruments zur Sicherung günstigen Wohnraums.

Eine Problematik die sich stellen könnte, sind die Gründer einer Genossenschaft. Hierzu müssten Promotoren ermittelt werden, die genug Wissen und auch Kapital zur Einrichtung einer Genossenschaft mitbringen würden. Als Promotoren mit ausreichendem Wissen könnte unter Umständen die steg agieren. Das Kapital könnte zum Teil als Beteiligung von der Stadt aufgebracht oder über die Förderungen der WBK aufgebracht werden.

Anwendungsmöglichkeit in anderen Städten

Aufgrund langjähriger Anwendung des Genossenschaftsprinzips kann eine Anwendung in anderen städtischen Quartieren natürlich auch erfolgen. In Anbetracht der Eingliederung in „Regulate Gentrification“ ist es jedoch wichtig, dass es ausreichend städtische Förderprogramme zu Errichtung von Wohnraum in der jeweiligen Stadt gibt. Nur so kann die Genossenschaft erst die hohen Startkosten aufbringen. Wichtig ist auch, dass genug Promotoren vorhanden sind, die das ganze Unternehmen gründen und ausreichend Mitglieder finden die gleiches Ziel verfolgen und so gegebenenfalls Kapital mit einbringen.

Es muss ein Mix aus Fördermöglichkeiten, Mitgliedern und Bereitschaft seitens der Stadt bestehen um günstiges Kapital und Bauland zu erhalten. Innerstädtisches Bauland ist für die Vorhaben unabdingbar da es um die Entspannung innerstädtischer Quartiere geht. Ein gemeinsames handeln mit der Stadt ist somit sehr wichtig und wird in Hamburg erfolgreich angewandt. Als drei gute Beispiele für selbstverwaltete Mietergenossenschaften sind die Genossenschaften der Fritz – Schumacher Siedlung in Langenhorn, der Gartenstadt Farmsen sowie die Falkenried-Terrassen zu nennen. Hier ist die Stadt Hamburg in der Regel die Eigentümerin der Bestände die treuhänderisch verwaltet werden. Die Bewohner haben Mitsprachrechte bei den Umbauten, Modernisierungen etc. gehabt. Oft wurde auch viel durch eigene Arbeitsleistung baulich verändert, so dass die Mieten größtenteils im Bereich des sozialen Wohnungsbaus  bleiben konnten. Dies förderte soweit die nachbarschaftlichen Beziehungen, dass die Anlagen von den Bewohnern liebevoll gepflegt werden. Wurden die Kosten überschritten, so dass die Genossenschaft dies nicht leisten konnte, sprang in Farmsen beispielsweise der Altonaer Spar- und Bauverein als Treuhänder in das Projekt ein.[27]


[1] Vgl.: Kühne-Büning,L.: Besonderheiten des Wohnungsmarktes, a.a.O., S, 57f. in: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 4

[2] VGl.: Ringle, G.: Cooperate Culture. In Genossenschaften >>gelebte<< Werte, Hamburger Beiträge zum Genossenschaftswesen, Bd. 14, Hamburg 1994, S.5 in: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 4

[3] Vgl.: Dülfer E., Betriebswirtschaftslehre der Genossenschaften und vergleichbarer Kooperative, 2. Überarbeitete und erweiterte Auflage, Göttingen in: Mändle Markus, Existenz und Entwicklung von Wohnungsgenossenschaften, Stuttgart, 2000, S. 5

[4] Vgl.: Mändle Markus, Existenz und Entwicklung von Wohnungsgenossenschaften, Stuttgart, 2000, S. 6

[5] Vgl.: ebd., S. 6

[6] Vgl.: ebd., S.6

[7] Vgl.: ebd., S. 9

[8] Vgl.: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 53

[9] Vgl.: Gerken, F., „Mitgliederpartizipation“ – Schlagwort oder Zukunft? Der Zusammenhang zwischen Kapitalbeschaffung und Marktstellung von Wohnungsbaugenossenschaften: Gemeinnütziges Wohnungswesen Heft 11/1987, S. 603-609 in: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 92

[10] Vgl.: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 91

[11] § 1 Abs. I II. WoBauG

[12] Vgl.: Der dritte Armuts – und Reichtumsbericht der Bundesregierung: Lebenslagen in Deutschland, IV.6 Vereinbarkeit von Familien und Beruf verbessern – benachteiligte Kinder fördern, S. 23

[13] Stellungnahme vom 28. Mai 2008 zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., www.vamv.de [Zugriff: 20.03.2010]

[14] Vgl.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Trends und Ausmaße der Polarisierung in deutschen Städten. www.bbsr.bund.de [Zugriff: 20.03.2010]

[15] Vgl.: Mändle Markus, Existenz und Entwicklung von Wohnungsgenossenschaften, Stuttgart, 2000, S. 135

[16] Vgl.: ebd., S. 136

[17] Vgl.: Mändle Markus, Existenz und Entwicklung von Wohnungsgenossenschaften, Stuttgart, 2000, S. 136

[18] Vgl.: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 119

[19] Vgl.: ebd., S. 19-20

[20] Vgl.: ebd., S. 20

[21] Vgl.: Mändle Markus, Existenz und Entwicklung von Wohnungsgenossenschaften, Stuttgart, 2000, S. 134

[22] Vgl.: Absatz II des städtebaulichen Vertragstextes unter § 6 BauGB-MaßnG enthält ausdrücklich die Regelungsfreiheit für hoheitliche Entwicklungsmaßnahmen, wenn die Bebauung der Deckung des dringenden Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen dient in: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 148 – 149

[23] Vgl.: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 150

[24] Vgl.: Krupinski, H.-D.: Zukunft in der Struktur, in: Die Wohnungswirtschaft, Heft 7/1993, S. 345 in: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 151

[25] Vgl.: NN: Das  neue Förderinstrument „Sozialboden“, in: Die Wohnungswirtschaft in, Heft 1/1996, S. 24 in: Leinemann Ursula, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung durch Wohnungsbaugenossenschaften, Nürnberg 1999, S. 151-152

[26] Vgl.: Mändle Markus, Existenz und Entwicklung von Wohnungsgenossenschaften, Stuttgart, 2000, S. 182

[27] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Neue Lebensqualität für die Stadt: Selbstverwaltung in städtischen Wohnungsbeständen, S. 59-66

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Instrument Baugemeinschaften

18 Apr

Baugemeinschaften

Seit der Einführung der Agentur für Baugemeinschaften in Hamburg wurde der begriff zunehmend verwendet und somit geläufiger in seiner Anwendung. Das Hauptziel einer Baugemeinschaft liegt in dem Errichten von Wohnung für Selbstnutzer. Auch bei der Baugemeinschaft  kann es sich ebenfalls um eine Personengruppe, ein Gebäude oder Institution handeln. Im Merkblatt 4, der Wohnungsbaukreditanstalt, den Förderungsgrundlagen,  heißt es: „Die Baugemeinschaft ist ein rechtlicher Zusammenschluss von Bauwilligen, die gemeinsam Wohnraum schaffen wollen. [...] Die Mitglieder von Baugemeinschaften nutzen die errichteten oder erworbenen Wohnungen selbst… .“[1] Es wird also im Gegensatz zum Wohnprojekt das Bauen gefördert.

Lage in Hamburg

Für das Instrumentarium „Regulate Gentrification“ werde ich ausschließlich die Baugemeinschaft näher betrachten und integrieren. Wohnprojekte haben das Wohnen inne, welches bei der selbstgenutzten Baugemeinschaft ebenfalls der Fall ist. Somit ist das Wohnprojekt größtenteils in eine Baugemeinschaft integriert. Auch wenn ein Wohnprojekt oft noch andere thematische Ziele verfolgt, werde ich dies in dieser Arbeit als integrativen Teil einer Baugemeinschaft oder auch Genossenschaft sehen und deshalb nicht weiter als Begriff aufnehmen.

Ziele einer Baugemeinschaft

Als Alternative zum dichten und Grosssiedlungsbau der 60er und 70er Jahre am Rande der Stadt sind Baugemeinschaften ein passendes Instrumenatrium für die Wohnungspolitik anzusehen. Hierzu boten sich die innenstadtnahen und leerstehenden Altbauten aus den späteren Sanierungsgebieten wie der Schanze oder dem Karolinenviertel an. Die negativen Effekte der Großsiedlungen wie Zersiedlung und soziale Stigmatisierung, die bis heute anhalten, gaben den Impuls von der normierten und standardisierten Wohnung weg zu kommen und in Gemeinschaften zu bauen.[2]

Hamburg hat bereist große Erfahrungen auf dem Gebiet des genossenschaftlichen Bauens und zur Förderung dieser Projekte die Agentur für Baugemeinschaften eingerichtet. Sie ist in die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt integriert. Dort erhält die Gemeinschaft monetäre, organisatorische und beratende Förderungen.

Die negativen Effekte der Großsiedlungen sind aber nicht die einzigen Faktoren für eine  steigende Anzahl der Baugemeinschaften. Soziale und kulturelle Veränderungen der Gesellschaft führen ebenfalls zu einem veränderten Nachfragemarkt an Wohnraum als noch vor Zwanzig oder Dreißig Jahren:

  • Demografischer Wandel ( immer mehr Alte, die oft allein leben)
  • Familiäre Bindungen verlieren an Bedeutung
  • Zunehmende Singularisierung der Haushalte
  • Individualisierung, individueller Wohnwunsch
  • Erhöhte Mobilität
  • Verringerung des sozialen Wohnungsbaus
  • Uvm.

Baugemeinschaften haben ebenfalls heute den Effekt, den aus der Individualisierung resultierenden Wunsch nach Selbstverwirklichung näher zu kommen. So können individuell geplante Grundrisse pro Wohneinheit realisiert werden. Dies gilt in besonderem Maße bei bedürfnisgerechten Wohnraum für alte und körperlich eingeschränkte Menschen. Aber auch ökologische Standards werden für viele Gemeinschaften zu einer Hauptmotivation. So könnten diese Projekte dazu beitragen die Immissionen des Pendelverkehrs und durch die Zersiedlung zu durch flächensparendes Bauen reduzieren.[3]

Weitere Ziele und Vorteile einer Baugemeinschaft:

  • Generationenübergreifendes Wohnen
  • Wirtschaftliches Risiko wird geteilt
  • Schaffung, Sicherung preiswerten Wohnraums und zusätzlichen Dienstleistungen wie Kinderbetreuung
  • Förderte aktive Nachbarschaften
  • Gegenseitige soziale Unterstützung

Junge Familien können sich das Wohnen wieder in der Stadt leisten und sogar mitgestalten, so wird der innere Kern einer Stadt weiter gestärkt indem er zunehmend sozial heterogen wird. Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Altenbetreuung in Gemeinschaften und die Versorgung behinderter Menschen  fördert gemischte Sozialstrukturen. Dadurch, dass die künftigen Bewohner mitplanen und selbst bauen, können sie ihre Wünsche verwirklichen und Kosten senken was zu einer sehr großen Identifikation mit der räumlichen Situation führt. Kostengünstiges, ökologisches und somit oft auch innovatives Bauen hebt erheblich die räumliche und soziale Lebensqualität.[4]

Ein weiterer sehr großer Vorteil einer Baugemeinschaft ist die nachhaltige Sicherung von günstigen Mieten und bezahlbaren, innenstadtnahen Wohnraum für einkommensschwache Haushalte.

Gerade durch diese stadtpolitischen, ökologischen und sozialen Ziele ist dieses Instrumentarium auch für die Stadt Hamburg förderungswürdig und unterstützt Baugemeinschaften nicht nur monetär oder beratend sondern hilft auch bei der Suche nach Bauflächen und hält sie teilweise für Gemeinschaften vor.[5]

Zielgruppen und Akteure der Baugemeinschaften

„Zielgruppe der Förderung sind diejenigen Haushalte, die ihre Wohnsituation durch Eigenleistung verbessern wollen und sich zu diesem Zweck zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten zusammenschließen.“[6]

Die Bauherren der Baugemeinschaften sind in der Regel fachfremd und bedürfen somit professioneller Hilfe von externen Akteuren. Zumeist fangen die Unternehmungen als Einzelperson an, die sich mit anderen, oft Freunde und Bekannte, zusammenschließt und die Planung beginnt. Anfangs gilt es die individuellen Wünsche und Anforderungen an die Baugemeinschaft zu klären. Rechtliche, finanzielle und architektonische Fragen werden größtenteils von verschiedenen externen Akteuren geklärt. Politische Rahmenbedingungen werden durch betreute Förderung seitens der Stadt bereitgestellt. Die Stadt steuert aber auch die Vergabe von Grundstücken und kontrolliert somit die punktgenaue Ansiedlung bestimmter sozialer Gruppen. Hierzu möchte ich kurz die drei wichtigsten Ebenen der Hamburger Akteure vorstellen:[7]

  • Städtische Akteursebene
  • Gesellschaftliche Ebene
  • Ökonomische Ebene

Städtische Akteursebene

In Hamburg stellt der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zwei wichtige städtische Akteure dar. Die höchste politische städtische Akteursebene, der Senat, legt die Rahmenbedingungen innerhalb von städtischen Leitbildern und Entwicklungsprogrammen fest. Diese gefassten Rahmenbedingungen wie das aktuelle Hamburger Leitbild „Wachsende Stadt“ beeinflussen die Entstehungen von Baugemeinschaften. Nachfolgend werden einige wichtige Hamburger Akteure vorgestellt.[8]

2003 wurde in Hamburg die Agentur für Baugemeinschaften (AfB) aus der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gegründet. Sie agiert zwischen den Bauherren als eine Akteursgruppe und den Behörden. Da sie selbst aus der politischen Ebene (BSU) entstammt und dort immer noch anzusiedeln ist, kann sie geschickt neue politische Bedingungen an die Baugemeinschaften weitergeben. Andererseits ist sie ebenfalls in der Lage spezifische Interessen einer Baugemeinschaft gegenüber der behördlichen Seite durchzusetzen. Sie ist somit eine wichtige Nahtstelle zwischen Behörde und Baugemeinsacht und eine wichtige Anlauf- und Informationsstelle für Interessierte Baugemeinschaften oder Einzelpersonen die eine solche Gemeinschaft initiieren möchten.[9]

Die AfB hat im Kern drei wesentliche Kompetenzbereiche:

  • Erste Beratungen zu Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten
  • Organisation und Grundstücksvergabe
  • Vermittlung von Baubetreuern, Architekten und stellt den Kontakt zu der Wohnungsbaukreditanstalt her

Die Grundstücksvergabe bzw. die Reservierung von Grundstücken für  Gruppen oder Einzelpersonen erfolgt über die Dispositionsrunde Wohnungsbau. Sie schlägt ebenfalls Gruppen für die für Baugemeinschaften reservierten Flächen vor. Diese Gruppen entstammen zumeist einer aktuell gehaltenen Interessentenkartei.[10]

Als Teil der Finanzbehörde verwaltet die Liegenschaftsverwaltung die städtischen Grundstücke und führt ihre Verkäufe durch. Ein internes Gremium, zusammengesetzt aus Vertretern der Liegenschaftverwaltung, Dispositionsrunde Wohnungsbau und Vertretern der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Vertreter der Bezirke entscheiden letztlich gemeinsam darüber welches Grundstück, welchen Interessenten angeboten wird. Über die tatsächliche Veräußerung entscheidet aber letztlich die Kommission für Bodenordnung. Sie besteht aus politischen Vertretern der Bürgerschaft und des Hamburger Senats.[11]

Sie ist in Hamburg die Institution, die die Wohnungsbauförderung abwickelt und den Bauherren ebenfalls beratend zur Seite steht. Sie vergibt Zuschüsse, Bürgschaften, zinslose oder zinsgünstige Darlehen: „ [...] Bau, die Erhaltung und die Modernisierung von Wohnraum sowie sonstige städtebauliche Maßnahmen nach näherer Regelung durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg [...]“[12]

Gesellschaftliche Ebene

Die sogenannten alternativen Baubetreuer stehen zwischen der städtischen, der ökonomischen und der gesellschaftlichen Ebene. Über die Subvention seitens der Stadt Hamburg ist es für die alternativen Baubetreuer möglich, Projekte und Flächen zu entwickeln, die sich aus ökonomischen Gründen für andere Investoren nicht rentieren. So können oftmals innerstädtische Brachflächen entwickelt und Wohnraum für Menschen realisiert werden, die sich ansonsten diesen nicht leisten könnten.[13]

Die fachliche Kompetenz der alternativen Baubetreuer besteht über erste Informationsvermittlung hin zu Betreuung einer Baugemeinschaft während des gesamten Prozesses bis hin zur Fertigstellung der Immobilie. Sie sind somit der Ansprechpartner für alle Fragen des Bauprozesses und lösen architektonische und rechtliche Probleme oftmals mit ihren eigenen Mitarbeitern. Die Mitarbeiter der Baubetreuer moderieren ebenfalls die einzelnen Gespräche der Baugemeinschaft und führen so die einzelnen Interessen zusammen. Vor, während und nach der Errichtung des Baus stellen und vermitteln die Baubetreuer den Baugemeinschaften Firmen zur Erstellung, Dienstleistungsunternehmen zur Betreuung. Damit diese Vermittlung transparent abgewickelt wird, sind die Kosten und Firmen im Vorfeld bekannt und werden anhand von Publikationen und Referenzbeispielen dargestellt.[14]

Da sie sich stark an den Interessen der Wohnungssuchenden orientieren, sind sie zum teil auf der gesellschaftlichen Ebene anzuordnen. Um ihren Subventionsanteil der Stadt zu erhalten, dieser beträgt 50% des Budgets, sind die alternativen Baubetreuer zur Wirtschaftlichkeit gezwungen. Sie müssen also ebenfalls wirtschaftliche Interessen verfolgen um handlungsfähig zu bleiben. Somit erfolgt die Auswahl der Projekte ebenfalls nach ökonomischen Gesichtspunkten. Somit sind die alternativen Baubetreuer ebenfalls nahe der ökonomischen Ebene anzusiedeln. In Hamburg sind im wesentlichen zwei alternative Baubetreuer zu nennen: die Stattbau GmbH und die Lawaetz Stiftung. Sie arbeiten im Einklang mit den Leitbildern und stadtpolitischen Entwicklungszielen der Stadt Hamburg.[15]

Ökonomische Ebene

Seit Beginn der 80er Jahre haben in Hamburg einige auf Wohnprojekte spezialisierte Architekten dazu beigetragen, dass sich dieses Segment gut entwickelte und bis heute etwas über 100 Projekte realisieren ließen. Die Architekten sind auf zwei verschiedene Weisen an den Projekten beteiligt. Entweder als reine Baudienstleister oder als Alternativen zu den Baubetreuern, die wie beschrieben, den gesamten Prozess planen und organisieren.[16]

Da die Architekten im Vergleich zu den Baubetreuern nicht subventioniert werden, müssen sie wesentlich ökonomisch effektiver bei der Betreuung und Beratung handeln und haben somit engere Spielräume. Ansonsten sind die Aufgaben beider relativ ähnlich, wobei die alternativen Baubetreuer aufgrund der Subvention wesentlich mehr auf Stadtentwicklungsstrategische Planungen bedacht sind. Vor 2003, der Gründung der Afb, wurden die Grundstücke zum Teil in Eigeninitiative der Architekten akquiriert. Darüber hinaus gibt es Akteure wie die traditionellen Genossenschaften, private Investoren oder in Hamburg die städtischen Wohnungskonzerne SAGA GWG.[17]

Kapitalbedarf und Förderungsmöglichkeiten

Die Finanzierbarkeit der Projekte ist ähnlich wie bei den genossenschaftlichen Projekten die wichtigste Grundlage zur Durchführung solch einer Unternehmung. Somit sind die Bauherren stark abhängig von einer Förderung oder von einem hohen Einsatz an Eigenkapital.

„Die Kosten für eine Baugemeinschaft setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Grundstücks- und Baukosten, samt Grunderwerbssteuer (3,5%), Notar- und Gerichtskosten (ca. 1,5% jeweils bezogen auf den Grundstückspreis), Beratungs-, Bau- und Gruppenbetreuungskosten sowie den Finanzierungskosten.“ Die Baukosten belaufen sich demnach auf 15 – 35% der Gesamtkosten des Bauvorhabens. Die starke Schwankung hängt eng zusammen mit der Lage des Grundes.[18]

In den Interviewergebnissen von „Selbstgebaute Nachbarschaft“ gaben die Befragten an, sie schätzen, dass die Kosten pro Quadratmeter einer Baugemeinschaft gegenüber einer Einzelunternehmung 15-20% günstiger sein. Durch die entstehenden Beratungs- und Betreuungskosten einer Baugemeinschaft, entstehen allerdings wieder Mehrkosten. Die Motivation der Beteiligten günstig zu wohnen wird sich aber nach einem gewissen Zeitraum gegenüber einem Einzelbauvorhaben auszahlen. So entfallen bei der Baugemeinschaft komplett  die Vermarktungskosten und viele andere Kosten können ebenfalls geteilt werden. Das Argument eine langfristig günstige und vor allem planbare Miete zu haben, dürfte aber das Hauptargument für eine Baugemeinschaft sein.[19]

Normalerweise werden die Projekte von den Baubetreuern oder von der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt beraten. Insbesondere die Berstung bei der Finanzierung und den Förderungsmöglichkeiten ist am Anfang sehr wichtig, damit die im Rahmen der Gruppe vorhandenen Möglichkeiten realistisch eingeschätzt werden können. In Hamburg gibt es die Besonderheit der finanziellen Förderung die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt. Sie handelt im Auftrag der Stadt und berät, prüft und finanziert als Anstalt des öffentlichen Rechts die Baugemeinschaften. Als städtisches Programm dient diese Subventionierung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt strategischen Stadtentwicklungsmaßnahmen Hamburgs. Des Weiteren gibt es Förderungen durch Bundesprogramme. Die Eigenheimzulagen beispielsweise im individuellen Eigentum in der Baugemeinschaft und eigentumsorientierte Genossenschaften erhalten. Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt ebenfalls zinsgünstige Darlehen für den Erwerb von selbstgenutzten Wohnraum, Modernisierungen, Sanierungen und ökologischer Bauweisen. So kann unter Umständen eine Baugemeinschaft, insofern sie ökologisch nachhaltig baut, eine KfW Förderung in Anspruch nehmen.[20]

Anwendungsmöglichkeit in anderen Städten

Durch Angebote wie das Wohnungsbauprogramm – Bau und Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum der KfW für Wohnungsbau- und Modernisierungen und umweltfreundliches Bauen, Bundesprogramme und regionale Fördertöpfe ist dieses Instrumentarium in anderen Städten ebenfalls sehr gut anzuwenden. Gerade für Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum gibt es vom Bund Fördergelder. Besonders die Förderung von Projekten, die  sozial- und wohnungspolitische Ziele abdecken, wie die Wohnraumversorgung für Menschen die ansonsten Zugangsprobleme zum Markt haben. Zumeist erfolgt die Förderung in Form zinsgünstigen Baudarlehen, Aufwendungsdarlehen, Energiespardarlehen bei WK-Effizienzhaus 70 (siehe hierzu: http://www.foerderdatenbank.de). Somit ist die KfW einer der großen öffentlichen Förderer für Bauprojekte. Regional muss geprüft werden, was genau die einzelne Kommune anbietet um Baugemeinschaften zu fördern. Wie wir in Hamburg anhand der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt gesehen haben, ist eine intensive lokale Förderung und Betreuung erfolgreich umsetzbar. Hamburg kann hier also eine Vorreiterrolle einnehmen.

Die Förderung unterliegt den aktuellen standort- und projektbezogenen sozial- und wohnungspolitischen Erfordernissen. Unterstützung erhalten insbesondere Projekte für Personen, die Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt haben.

Integration in „Regulate Gentrification“

Eine Integration in „Regulate Gentrification“ ist gerade in Hamburg aufgrund seiner Umfangreichen Förderungsmöglichkeiten, des großen Beratungsangebot und den vorhanden Erfahrung unbedingt empfehlenswert.

Die Abdeckung stadtentwicklungspolitischer  Ziele wie die Wohnraumversorgung von Menschen die ansonsten einen schwereren Zugang zum Wohnungsmarkt hätten, flächensparendes Bauen, Förderung der innerstädtischen Strukturen und vieles mehr, sind nur ein paar Vorteile von Baugemeinschaften. Parallel zu Genossenschaften, die ähnliche Intentionen verfolgen, kann  die Baugemeinschaft ein starke, tragende instrumentale Säule. Es ist somit ein sehr geeignetes Mittel für einen Instrumentenmix wie „Regulate Gentrification“ der sich auf Quartiersebene positiv auswirken soll.


[1] Vgl.: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (2003), Förderungsgrundsätze für Baugemeinschaften im individuellen uund genossenschaftlichen Eigentum im Hamburger Wohnungsbauprogramm. Merkblatt 4 in: Kröger, Otterbach, Schönfeld, Widdess, Selbst gebaute Nachbarschaft – Handlungsempfehlung zur Verbreitung von Wohnprojekten in Hamburg, Universität Kassel, 2005, Begriffsdefinition: Baugemeinschaft – Wohnprojekt, S.14

[2] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Neue Lebensqualität für die Stadt: Bau- und Hausgemeinschaften, S. 11

[3] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Neue Lebensqualität für die Stadt: Bau- und Hausgemeinschaften, S. 11

[4] Vgl.: ebd.

[5] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Neue Lebensqualität für die Stadt: Bau- und Hausgemeinschaften, S. 11

[6] Vgl.: ebd.

[7] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Handlungsfeld Kommunikation, S. 60

[8] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Handlungsfeld Kommunikation, S. 69

[9] Vgl.: ebd.

[10] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Handlungsfeld Kommunikation, S. 69-70

[11] Vgl.: ebd.

[12] Vgl.: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (2003/04): Kurzbeschreibung der Förderrichtlinien der Wohnungsbaukreditanstalt, Hamburg in: Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Handlungsfeld Kommunikation, S. 70

[13] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Handlungsfeld Kommunikation, S. 70

[14] Vgl.: ebd., S. 72

[15] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Handlungsfeld Kommunikation, S. 70

[16] Vgl.: ebd.. S. 72

[17] Vgl.: ebd.. S. 73

[18] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Handlungsfeld Kommunikation, S. 96

[19] Vgl.: ebd.. S. 97

[20] Vgl.: De Buhr, Karthaus, Lundbeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr – Amt für Wohnungswesen, Bau- und Hausgemeinschaften in Hamburg – Handlungsfeld Kommunikation, S. 98-99

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Soziale Erhaltungsverordnung

17 Apr

Soziale Erhaltensverordnung nach BauGB

Vorstellung des Instruments

Die Grundlage für die soziale Erhaltungssatzung bildet der §§ 172 ff. BauGB. Es ist somit ein rein rechtliches Instrument. In erster Linie dient es der Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten. Besonders gilt dies für den Schutz einer Wohnbevölkerung in einem Stadtteil wenn diese stark von sozialen Veränderungen bedroht sind.

Zielgruppen und Anwendungsvoraussetzung

Zielgruppen für eine soziale Erhaltungssatzung ist nach § 172 II die Erhaltung der Wohnbevölkerung.  Dies gilt aber nicht per se für jede Bevölkerung eines städtischen Quartiers. Erst wenn bestimmte Wohnquartiere von negativen städtebaulichen Folgen betroffen sind und diese nicht von einem Bebauungsplan gelöst werden können, kann dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Instrument eingesetzt werden. Wenn sich die Mieterstrukturen und Mietpreise ungewöhnlich stark verändern und zunehmend Miet- in Eigentumswohnungen ungewandelt werden, Luxussanierungen zunehmen und letztlich eine Verdrängung angestammter Haushalte zu erwarten ist, dann kann und sollte eine Prüfung für eine soziale Erhaltungsverordnung auf den Weg gebracht werden. Dieser zu erwartende Veränderungsdruck muss negative Entwicklungen für das Quartier erwarten lassen, die sich so massiv auswirken, dass die Vielfalt der Bevölkerungsstruktur ernsthaft gefährdet ist. Dieser Veränderungsdruck wird auch als Verdrängungspotenzial angegeben. Wenn einkommensschwache Haushalte mögliche Mieterhöhungen finanziell nicht tragen können, sind sie potentiell von einem Verdrängungspotenzial betroffen. Dies betrifft vor allem spezifische Haushaltsstrukturen die ökonomisch schwach sind:[1]

  • Seniorenhaushalte
  • Ausländische Haushalte
  • Singlehaushalte mit Kind

In Hamburg gibt es zu dem eine Besonderheit.  Bei Verabschiedung einer sozialen Erhaltungsverordnung kommt hinzu, dass automatisch eine sogenannte Umwandlungsverordnung greift. Dies bedeutet, dass es ein Verbot für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen besteht.

Ablauf des Verfahrens am Beispiel Hamburgs

Als erstes muss eine Debatte über das Thema „Verdrängung“ soweit geführt werden, dass Forderungen an die Politik aktiv zu handeln stärker eingefordert werden. Wenn dies geschieht, kommt es dazu, dass an entsprechender Stelle das Thema von einer Fraktion auf die Agenda gesetzt wird. Wenn es sowie in Hamburg geschehen, da Thema politisch interessant für die Fraktionen wird, sich damit Stimmen gewinnen lassen, dann ist es möglich das Verfahren in Gang zu setzen. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist aber der Ruf der Bürger nach eben einem solchen Verfahren und somit das Bewusstsein, dass solche negativen Entwicklungen anstehen.

Bei Interesse bringen die Fraktionen ihre sogenannten „Anfragen“ bei der Bürgerschaftssitzung ein und fordern so den Senat zu handeln auf. Daraufhin kann der Bezirk einen Auftrag für eine Voruntersuchung an einen externen Dienstleister abgeben.

In Hamburg wurde die Voruntersuchung für eine soziale Erhaltungsverordnung von der Beratungsgesellschaft „Analyse&Konzepte“ durchgeführt. Anhand dieser ersten Untersuchung und nach ihrer Auswertung wird durch den Dienstleister eine Empfehlung für den Senat ausgesprochen. Wird eine vertiefende, zweite, meist wissenschaftliche Untersuchung empfohlen, so dient dies zugleich als Grundlage für eine Veränderungssperre. Steht der Beschluss des Senates zur Durchführung einer zweiten Grundlage tritt die Sperre in Kraft. Dies bedeutet, dass für ein Jahr genehmigungspflichtige Bauanträge (wie Nutzungsänderungen, Rück- und Umbau, siehe § 172 I Abs. III.) zurückgestellt werden können wenn diese nicht der Erhaltungsverordnung entsprechen.

Wird die Verordnung vom Senat beschlossen muss dieser ortsübliche bekannt gemacht werden. So tritt die Erhaltungsverordnung in Kraft und hat für fünf Jahre Gültigkeit.

Genehmigungen zu Veränderungen im Bestand werden dann nur im Einklang mit den sozialen Erhaltungsverordnung vergeben. Vor Ablauf kann die Verordnung erneut geprüft und unter Umständen verlängert werden.

Kapitalbedarf und flexible Einsatzmöglichkeiten

Da dieses Instrument bereits in das BauGB integriert ist, benötigt die Stadt als Auftraggeber Kapital für die vorbereitenden Untersuchungen und die Durchführung des Prozesses. Im Bezug auf den zu erwartenden Nutzen liegt der Kapitalaufwand zum Einsatz dieses Instrumentes in einem sehr guten Verhältnis.

Da dieses Instrument auf Bundesgesetz basiert, ist es deutschlandweit anwendbar wenn beschriebene politische Voraussetzungen gegeben sind.

Integration in „Regulate Gentrification“

Die soziale Erhaltungsverordnung ist für den Instrumentenmix „Regulate Gentrification“ absolut unabdingbar und stellt eine große und wichtige für diesen Säule dar. Aufgrund der niedrigen Kosten und hohen Erfolgsaussichten ist die Anwendung für das Karolinenviertel nur wünschenswert.


[1] Vgl.: Analyse und Konzepte, Voruntersuchung für eine soziale Erhaltungsverordnung für Teilbereiche des Stadtteils Hamburg-St.Pauli-Exzerpt-Februar 2010, 1.2 Verdrängungspotenzial

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Die Handlungsempfehlung

16 Apr

Auf vorangegangener Grundlagen wird folgende Handlungsempfehlung ausgesprochen:

Handlungsempfehlung

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Stadtwandler – audiovisuelle Performance

16 Apr

Das Projekt der HAW Fachbereich „Medientechnik und Design“ verbindet in einer audiovisuellen Performance Dekoration, Technik und Architektur. Der ausgewählte Ort, der Hochbunker in der Wendenstraße ist eigentlich keiner an dem man sich unbedingt gerne aufhält oder  der einen dazu einladen würde. Die Studenten versuchen mit ihren performativen Mitteln: Architektur, Musik, Visuals, Licht, usw. den Ort neu zu bespielen und „Inseln der der Wärme und Geborgenheit“ zu schaffen. Dabei ist es möglich die einzelnen Ebenen durch Interaktion zu steuern und die Stimmung beispielsweise durch Lichtsteuerung zu beeinflussen.

Quelle: http://www.unter-hamburg.de/fileadmin/images/redaktion/Wendenstr_Gang.jpg

So entstehen für die Teilnehmer der Performance neue Kognitionen und Erfahrungen mit dem Raum. In Workshops können dann die Erfahrungen etc. ausgetaucht und mit den Planern die Umsetzung, Planung etc. diskutiert werden. So entsteht mit Sicherheit ein sehr interessanter Austausch an Erfahrung und Meinungen.

Die Performance findet am 16./17. April 2010 ab 20h im Hochbunker in der Wendenstraße 339 in Hamburg statt.

Weitere ausführliche Infos findet ihr hier: stadtwandler.com

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öffentliche Auftaktveranstaltung – Zukunft Real Markt – Gelände/Rindermarkthalle

12 Apr

Am 13.04.2010 ist es soweit, wir werden beteiligt!

Das wird aber auch Zeit, denn ein Architekturwettbewerb läuft merkwürdigerweise bereits seit letztem Sommer.

Aber worum geht es genau:

Der Mietvertrag des real – Marktes in der alten Rindermarkthalle in St. Pauli in unmittelbarer Nähe des  Heiligengeistfeldes läuft Ende Mai aus. Das Unternehmen real zugehörig zu der Metrogroup hat sich dazu entschlossen, diesen Markt nicht weiter zu betreiben. Deshalb wurde der Markt aus dem Unternehmen ausgegliedert und in eine GmbH umgeandelt um so einen besseren Verkauf zu gewährleisten:

„Um den „Verkauf“ des Marktes an einen Konkurrenten zu ermöglichen bzw. einen höheren Preis zu erzielen, wird derzeit über eine Verlängerung des Mietvertrages mit der FHH um 3 bis 5 Jahre verhandelt. Allen Beteiligten ist bewusst, dass das Grundstück nach Auslaufen des Mietvertrags von der FHH veräußert werden wird und daher ab dem 1.1.2011 bzw. ab 2014 / 2016 zur städtebaulichen Neuordnung / Überplanung ansteht. Dies stellt die Bezirkspolitik vor die Aufgabe, Vorschläge für neue Nutzungsmöglichkeiten zu entwickeln.“

(siehe hierzu http://www.spdfraktion-hamburg-mitte.de)

Viele freuen sich über den freiwerdenden Raum. Er könnte so neu beplant werden. Wünschenswert wäre hier sicherlich eine nachhaltige Planung für die angrenzenden Quartiere. Doch was ist hier für die Quartiere wie das Karolinenviertel und die Schanze nachhaltig? Wie die wenigsten wissen, befinden sich bereits in dem Bau eine etablierte und für St.Pauli wichtige Moschee sowie einige Ärzte. In der SPD ist man sich bewusst, dass es aufgrund der Lage viele interessierte Investoren gibt und das dieses Grundstück im Hinblick auf Aufwertungstendenzen stadtteilverträglich zu entwickeln ist.

Um also eine verträgliche Nutzung für die Quartiere zu erhalten, wird man laut Markus Schreiber (Bezirksamtsleiter) die Bewohner von Anfang an mit in die Diskussion mit einbeziehen. Deshalb soll es in den nächsten Monaten immer wieder Termine zur gemeinsamen Konzeptentwicklung geben. In diesen Terminen können dann die Entwürfe ausgewählter Architekten diskutiert und weitere Vorschläge eingebracht werden.

Wir haben zwar eine Beteiligunug, allerdings ist dies eingschränkt. Denn die Lösungsvorschläge der sechs Architektenbüros stehen bereits. Dies ist also als Grundlage der Dsikussionen zu betrachten. Gut, dass es eine Beteiligung gibt, dennoch stehen die groben Rahmenbedingungen somit bereits und es ist fraglich wieviel von den Bürgern somit noch einfließen kann.

Bürotürme dürfen aufgrund der baulichen Vorgaben zum Glück nicht realisiert werden. Sonst gäbe es wohl noch ein Teheranibau mehr in Hamburg;-)

Also lassen wir uns überraschen und reden mit:

13. April 2010 um 18:30 Uhr Aula Wirtschaftgymnasium St. Pauli Budapester Str. 58

Hier gibts die Machbarkeitsstudie und alle wichtigen (vorher zu lesenden Informationen) für eine angemessene Diskussion.

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Skate Stopper – Kein Skaten in Hamburg!?

9 Apr

Bevor ich aber wieder auf Events, Ausstellungen, etc.  hinweise oder inhaltlich weiterarbeite, liegt mir noch eine Sache am Herzen:

Skate Stopper in Hamburg!!!“

Hamburg als offene Weltstadt [;-)]  geht sehr stringend mit seinen urbanen Sportlern um.

Es werden immer mehr urbane Plätze mit den Stoppern, tja was eigentlich, verschönert, entschärft, sicherer, leiser, ja was wird da eigentlich gemacht? Sollen Skater einfach nur nicht mehr skaten weil die Kanten kaputt gehen, sie tiefsitzende Hosen tragen und somit die Touristen verschrecken könnten? Oder sind dies Überbleibsel aus der breiten Antihaltung gegenüber Punks, null Bock…Was soll das und woher kommt das?

Ich vermute hier einen anderen Zusammenhang. Skater, BMXer, oder andere Subkulturen die sich den Raum in der Stadt aneignen wollen, werden gewissermaßen stigmatisiert und verdrängt. Es passt wohl nicht in das überwachte Bild der Stadt?! Schlimm genug, dass es überall Graffiti und Aufkleber gibt. Die kommen nachts und sind schwer zu fassen aber zum Glück kann man die sportliche Aneignung von Raum einfach mittel Stopper unterbinden, juhu!

Es gibt ja auch genug geplante Skateplätze und die waren teuer also solle man die doch nutzen. Doch was ist wenn es um eine verlorengegangene Erfahrung der Menschen geht, die sie mittels Extremsportart in der städtischen Architektur suchen??? Selbsterfahrung in der gebauten Umwelt, die Stadt anders nutzen als vorgeplant. Die Stadt und Architektur erfahren und nicht nur konsumieren. Darum wird es zum Teil gehen. Und sehen wir uns Barcelona an. Die haben keine Skatestopper, und was ist? Richtig, Barcelona ist eine der beliebtesten und innovativsten Städte der Welt. Gerade weil sich Spinner (nich bös gemient, fahre  ja selber;-)) auf Brettern dort bewegen dürfen.

Also Hamburg wach auf denke Subkultur! Recht auf Stadt bedeutet auch skaten zu dürfen!

Was wäre eigentlich, wenn man Metallleisten entwickelt die man auf diese Stopper setzen kann und dann wäre der Platz, welcher auch immer, wieder befahrbar;-) Was meint ihr?

Vielleicht sammeln wir mal Ideen hierzu?

Einen weiteren Artikel mit Fotos dieser Stopper findet ih hier: Skate Stopper in Hamburg

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Wieder da! Nächste Woche zweiter teil von Regulate Gentrification

9 Apr

So da bin ich wieder nach drei Wochen Abstinenz wegen Umzug und Aaaaarbeit!

Nächste Woche gibt es den zweiten Teil zu Regulate Gentrification. Und wieder Infos zu unserem lieben Organismus „Hamburg“.

Bis dahin allet Gute°

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